Muss man als Betreiber einer Photovoltaikanlage in Deutschland ein Gewerbe anmelden?

Diese Frage nach einer möglicherweise notwendigen Gewerbeanmeldung wird immer wieder gestellt und da die Antwort nicht mit einem einfachen JA oder NEIN beantwortet werden kann möchten wir diesem Thema einen kleinen Beitrag in unserem PVKnowHow Blog widmen.

Als Betreiber einer netzgekoppelten Solarstromanlage – und mit dem Netz verbunden ist die überwiegende Mehrzahl der in Deutschland laufenden Solarstromanlagen – speist man den erzeugten Strom ins “öffentliche Netz” ein und erhält für jede kWh Strom einen Preis, der im EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) festgelegt ist und der deutlich über dem Preis liegt den man beim Stromeinkauf bezahlen muss. Dieser Umstand sorgt dafür, dass die Finanzbehörden eine solche Tätigkeit als “Stromerzeuger” behandeln wie eine gewerbliche Tätigkeit. Dies hat zur Folge, dass der Betreiber einer Solarstromanlage wie jeder andere Unternehmer behandelt wird. Er ist vorsteuerabzugsberechtigt – er darf sich also die für die Anlage bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückholen – ,er muss für die Anlage eine gewöhnliche Einnahmenüberschussrechnung machen um die erzielten Überschüsse als “Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit” zu versteuern und er kann die Anlage abschreiben. Er darf also die Investition in die Photovoltaikanlage über mehrere Jahre verteilt steuermindernd geltend machen. Beim Finanzamt wird der Betreiber einer Solarstromanlage also behandelt wie jeder andere Gewerbetreibende auch…

Wie sieht es nun – und das ist die entscheidende Frage in Bezug auf die Gewerbeanmeldung – mit der Gewerbesteuerpflicht aus ? Die Gewerbesteuer wird nicht vom Bund, sondern von den Kommunen erhoben. Dies hat zur Folge, dass jede Kommune ihren eigenen Gewerbesteuerhebesatz hat und dass eine Gewerbeanmeldung auch bei der jeweiligen Kommune erfolgt. Für eine Kommune besteht jedoch nur ein Interesse daran, dass ein Gewerbe für eine Solarstromanlage angemeldet wird, wenn sie anschließend auch eine Gewerbesteuereinnahme erwarten kann. Bei der Erhebung der Gewerbesteuer gibt es jedoch einen Freibetrag der im Jahr 2009 bei 24.500.-€ lag. Das bedeutet für den Solarstromanlagenbetreiber, dass er im Jahr 2009 erst bei einem Gewerbeertrag von über 24.500.-€ zur Kasse gebeten worden wäre. Für kleine Anlagen auf einem Ein-oder Mehrfamilienhaus liegt man da auf jeden Fall immer darunter und braucht deshalb auch kein Gewerbe anzumelden, falls es keinen gesonderten, kommunalen Beschluss hierzu gibt. Anders sieht die Sache jedoch bei größeren gewerblichen Anlagen aus. Das folgende Beispiel soll das verdeutlichen:

Eine Anlage habe eine Leistung von 200 kWp. Der Jahresenergieertrag liege bei ca. 950 kWh/kWp und die Anlage sei im Jahr 2009 ans Netz gegangen. Der Einspeisetarif für eine Anlage auf einem Dach liegt gemäß EEG für diese Anlagengröße bei 0,4056.-€/kWh. Die Anlage sei vollfinanziert und der Zinssatz betrage im Beispiel 4,5%, der Anlagenpreis habe 2800.-€/kWp betragen. Nach dem ersten Betriebsjahr – die Anlage sei der Einfachheit halber am 1.1.2009 ans Netz gegangen – ergibt sich daraus folgender Gewerbeertrag:

Investition: 200 kWp * 2800.-€/kWp = 560.000.-€

Einnahmen: 200kWp * 950 kWh/kWp * 0,4056.-€/kWh = 77.064.-€

Abschreibung (Im Beispiel der Einfachheit halber linear über 20 Jahre):  28.000.-€

Zinsen: 560.000.-€ * 4,5% = 25.200.-€

Gewerbeertrag: 77.064.-€ – 28.000.-€ – 25.200.-€ = 23864.-€ (Einnahmen minus Abschreibung minus Zinsen = Gewerbeertrag)

Dieser Betrag liegt noch immer unter dem Freibetrag und somit wird keine Gewerbesteuer fällig. Bei Anlagen die noch größer sind insbesondere bei großen Freiflächenanlagen im MWp Bereich wird dieser Freibetrag jedoch deutlich überschritten und demzufolge wird dann natürlich auch eine Gewerbesteuer fällig. In diesen Fällen muss zum Betrieb der Anlage selbstverständlich auch ein Gewerbe angemeldet werden.

Wichtig!

Oft werden bei der Thematik “Photovoltaik und Gewerbe anmelden” die Begrifflichkeiten durcheinandergeworfen. Das Finanzamt meint mit “PV als Gewerbe” die Anmeldung zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, die beim Finanzamt eingereicht werden muss, um eine Steuernummer zu erhalten, die für die Umsatzsteuer freigeschaltet ist und dem PV-Betreiber die Rückerstattung der Mehrwertsteuer ermöglicht. Diese Anmeldung geschieht über den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”. Diesen findet man hier.

Dies ist nicht zu verwechseln mit dem “Gewerbe anmelden” beim Gewerbe- oder Ordnungsamt einer Gemeinde. Gewerbeanmeldungen bei der Gemeinde sind erforderlich für alle selbständigen, wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B. dem Handel oder der Produktion von Waren oder dem Anbieten von Dienstleistungen. Dies kann das Einzelhandelsgeschäft genauso sein wie die Würstchenbude oder der Handwerksbetrieb. Land- und Forstwirtschaft, sowie Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung ausgeschlossen. Bei dem Betrieb von PV-Anlagen kann die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde , bzw. das Besorgen eines “Gewerbescheins” wie es umgangssprachlich heißt, bei den meisten Anlagen unterbleiben, es sei denn es handelt sich um eine Anlage, bei der ein Gewerbeertrag über EUR 24.500 zu erwarten ist oder es liegen für PV-Anlagen in dieser Gemeinde gesonderte kommunale Beschlüsse vor.

In der Praxis ist eine Gewerbeanmeldung für den PV-Betreiber verbunden mit der automatischen Mitgliedschaft bei der IHK mit dem entsprechenden Jahresbeitrag (von dem man sich bei niedriger Gewinnsituation jedoch wieder befreien lassen kann). Es kann ebenso passieren, dass mit der Gewerbeanmeldung die Müllgebühren erhöht oder ggf. zusätzliche GEZ-Gebühren eingefordert werden. Bei Erhöhung der Müllgebühren etc. kann man ebenfalls Einspruch einlegen, was jedoch wieder mit Aufwand verbunden ist. Der ein oder andere PV-Betreiber erfreut sich vielleicht an der Möglichkeit, mittels Gewerbeschein in Großmärkten einkaufen zu können. Die Entscheidung zur Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde ist letztendlich jedem selbst überlassen, verpflichtend ist sie jedoch nicht oder nur in den wenigsten Fällen.

Im Photovoltaikforum gibt es neben bereits “formalitätenerfahrenen” PV-Betreibern auch mehrere Steuer- und Rechtsberater, die sich auf die Photovoltaik spezialisiert haben.

siehe auch:

Diskussion 1 im Photovoltaikforum zum Thema Gewerbeanmeldung

Diskussion 2 im Photovoltaikforum zum Thema Gewerbeanmeldung

Diskussion 3 im Photovoltaikforum zum Thema Gewerbeanmeldung

Diskussion im Photovoltaikforum zum Thema Gewerbeanmeldung und Steuern

Weitere Beiträge zum Thema im Photovoltaikforum

Hier findet man eine sehr gutes Excel-Programm mit dem man die gesamte Buchhaltung für die eigene Photovoltaikanlage erledigen kann.

Kommentare

  1. ch denke, dies ist auf jeden Fall abhöngig vom Wohnort. Die einzelnen Länder handhaben doch auch die Förderung für Photovoltaik unterschiedlich, dementsprechend kann ich mir vorstellen, dass auch die Gewerbeämter da unterschiedlich agieren. Wer sein Gewerbeamt sucht, kann dies auf http://www.ortsdienst.de/Gewerbeamt/ finden.

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