Mit Spannung hat die Solarstrombranche dem Ergebnis der Koalitionsverhandlungen entgegensehen, das Ergebnis schließt die schlimmsten Befürchtungen vorerst aus, wobei der Teufel oft im Detail steckt und die ein oder andere unangenehme Überraschung noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Konkret steht im Vertrag:
“… Dazu werden wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien entsprechend den bestehenden Zielvorgaben weiter fördern, das EEG sowie den unbegrenzten Einspeisevorrang erhalten sowie zugleich die Förderung wirtschaftlicher [?] und Einspeisung effizienter gestalten. Unser Ziel ist es, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich markt- und speicherfähig zu machen. Über- oder Unterförderungen sind zu vermeiden …”
sowie
“.. Wir bekennen uns zur Solarenergie als wichtige Zukunftstechnologie am Standort Deutschland. Wir werden mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solar-Branche und Verbraucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können. Dabei werden wir auch prüfen, wie die Förderung der Freiflächen-Anlagen noch stärker auf die Nutzung von versiegelten oder vorbelasteten Flächen ausgerichtet werden kann…”
Die für die Branche wichtigen Auszüge aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP sind hier zu lesen:
http://tinyurl.com/yzfu47d
Eine EEG-Novelle ist für den 1.1.2012 zu erwarten, eine im Dialog mit der Branche frühere Kürzung für PV-Strom kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, eine drastische Kürzung zum 01.01.2010, die in den Koalitionsverhandlungen auch vereinzelt im Gespräch war, ist jedoch vom Tisch.
Entscheidend zur Festlegung der Vergütungsänderung sind somit die Degressionsraten für die Anpassung der Solarstromvergütung zum 1.1.2010. Diese hängen davon ab, ob die Leistung der bei der Bundesnetzagentur gemeldeten Anlagen die Korridorobergrenze von 1500 MWp überschritten haben. Der Bemessungszeitraum ist das Jahr 2009 bis September, einschließlich dem letzten Quartal 2008.
Seit dem 30.09.2009 sind die Zahlen bekannt (Quelle: sfv):
In der Ausgabe des Bundesanzeiger (Nr. 164 vom 30.10.2009) sind die Degressions- und Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen gemäß § 20 Abs. 2a S. 2 EEG veröffentlicht.
Freiflächenanlagen: 11 Prozent = 28,43 Ct/kWh
Anlagen bis einschl. 30 kWp: 9 Prozent = 39,14 Ct/kWh
Anlagen bis einschl. 100 kWp: 9 Prozent = 37,23 Ct/kWh
Anlagen bis einschl. 1 MWp: 11 Prozent = 35,23 Ct/kWh
Anlagen größer 1 MWp: 11 Prozent = 29,37 Ct/kWh
Eigenverbrauchsvergütung nach § 33 Abs. 2 EEG: 9 Prozent = 22,76 Ct/kWh
Die Erläuterungen zur Einstufung dieser Degressionssätze 2010 finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de => Sachgebiete => Elektrizität/Gas =>Erneuerbare-Energien-Gesetz => Vergütungssätze Photovoltaikanlagen) unter http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/17479.pdf
Zu finden sind dort auch monatsscharfe Listen (Excel) zu den vom 1. Januar bis zum 30. September 2009 bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Datenmeldungen (Eingangsdatum der jeweiligen Datenmeldung, Postleitzahl des Anlagenstandortes, Ort der Anlage, Bundesland der Anlage, Gemeldete installierte Nennleistung in kWp). Weitere Listen zeigen die Verteilung der installierten PV-Leistung nach Bundesland und nach Monat.